ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bluebird Tattoo & Piercing
Manuel Aumüller
Lannerstraße 14
4540 Bad Hall
Abweichende Absprachen können individuell getroffen werden.
Für alle Leistungen des Tattoostudios Bluebird an Kunden gelten diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflich-
ten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung
möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§ 1 Allgemein:
•
Ich behalte mir das Recht vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet
abzulehnen.
•
Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine
Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben.
Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und
Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie
simuliert werden.
§ 2 Geschäftszeiten:
•
Meine allgemeinen Geschäftszeiten sind:
MO-FR: nach Vereinbarung
SA & SO: Geschlossen
§ 3 Pflichten des Tattoostudios Bluebird:
•
Ich informiere jeden Kunden ausführlich über Pflegehinweise zur
Nachbehandlung seines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird vor oder nach
dem Tätowieren ausgehändigt und ich stehe jederzeit für Fragen zur
Verfügung. Des Weiteren werden Kunden im Vorhinein über die Risiken
des Tätowierens informiert .
•
Ich verwende ausschließlich steril verpackte Nadeln und sterilisiertes
Maschinenzubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel. Des Weiteren
benutze ich nur Tattoo-Farben gemäß der RAPEX-Liste.
§ 4 Pflichten des Kunden:
•
24 Stunden vor dem Tätowiertermin sollte der Kunde keinen Tee, Kaffee
oder Alkohol getrunken haben, da die Inhaltsstoffe dieser Getränke die
Blutgefäße erweitern lässt und man dadurch beim Tätowieren stark bluten
könnte und somit die Farbe nicht richtig in die Haut gebracht werden
kann. Stattdessen empfehlen wir stilles Wasser oder Saft.
•
Ich tätowiere keine Kunden die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss
stehen.
•
Der Kunde darf min. 48 Stunden vor dem Tätowiertermin keinen Alkohol
oder Drogen zu sich genommen haben, da dadurch dieselben Nebenwir
-kungen wie unter Punkt 1 angeführt auftreten können.
•
Sollte der Kunde sich nicht daran halten, wird der Tätowiervorgang vor
Ort abgebrochen und wir behalten uns das Recht vor, die Materialkosten
sowie weitere entstandene Kosten einzubehalten.
•
Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente
oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)
•
Sollte dies nicht passieren, übernehmen wir keinerlei Haftung für
Folgeschäden.
§ 5 Preise:
•
Der Preis für ein Tattoo wird immer individuell festgelegt und kann auch
bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen abweichen.
Hauptsächlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle,
eventuellen Veränderungen und technischem Grad des Motives.
•
Der Mindesttattoowert belauft sich auf € 100.-
•
Nachstechtermine sind innerhalb eines halben Jahres wahrzunehmen.
Nach diesem halben Jahr ist das Nachstechen anteilig zu bezahlen, dabei
gehe ich von dem ursprünglichen Tattoopreis aus.
•
Ich empfehle, das abgeheilte Tattoo nach ca. 6 -8 Wochen dem
Tätowierer zu zeigen.
•
Sollte es wiederholt auftreten, dass sich ein Kunde mehrere Zeichnungen
anfertigen lässt, sich diese aber nicht stechen lässt, obwohl er sie als
„gut“ befunden hat, behalte ich mir das Recht vor, dem Kunden diese
Zeichnungen in Rechnung zu stellen.
•
Zu meinen Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives,
sondern auch die Beratung des Kunden und die Anfertigung spezieller
Zeichnungen für den Kunden. Im Normalfall sind diese Leistungen
bereits im Tattoopreis enthalten. In speziellen Fällen, wie bei § 6 Punkt
10 beschrieben, werden diese Leistungen separat in Rechnung gestellt.
Wobei die Beratung pro angefangene Stunde abgerechnet wird.
§ 6 Terminabsprache und Bestätigung:
•
Bei Terminvereinbarungen verlange ich eine Anzahlung in Höhe von €
50,-, die mit dem Endpreis am Termintag verrechnet wird.
•
Wenn die geleistete Anzahlung bei uns eingegangen ist und der Termin
danach abgesagt wird, zahle ich die Anzahlung nicht wieder aus. Die
Anzahlung gilt dann weiterhin für einen neuen Termin. Bei einem Storno
wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung verrechnet.
•
Wird ein bestätigter Termin nicht spätestens 2 Tage vor der Sitzung
abgesagt, kommt es zu einem Verfall der Anzahlung, da der Termin nicht
mehr neu belegt werden kann. Des Weiteren wird bei einer erneuten
Terminabsprache für dasselbe Tattoo die bereits geleistete Anzahlung für
den ersten Termin nicht verrechnet.
•
Der Restbetrag ist am Tätowiertag fällig und ist nach dem Sitzungsende
zu bezahlen.
•
Sollte es zu Problemen mit dem Kunden kommen, diese können beispiels-
weise Unzuverlässigkeit, Beleidigung oder ähnliches sein, die aus meiner
Sicht nicht zu lösen sind, werde ich falls bereits ein Termin ausgemacht
wurde diesen stornieren und behalte mir das Recht vor, dem Kunden die
Anfertigung einer speziellen Zeichnung sowie die Beratung in Rechnung
zu stellen.
§ 7 Der Termin
•
Ich bitte darum, dass jeder Kunde pünktlich zum Termin erscheint.
•
Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitte ich um
eine rechtzeitige Benachrichtigung.
•
Bekomme ich keine Info, dass sich der Kunde verspätet, gebe ich jedem
Kunden eine halbe Stunde Zeit, doch zu dem vereinbarten Termin zu
kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Termin als nichtig.
•
Ein gewisses Maß an Körperhygiene wird vorausgesetzt.
§ 8 Begleitung zum Termin
•
Jeder Kunde hat das Recht eine Begleitperson zu seinem Termin
mitzubringen.
•
Wenn der Kunde gerne mehr als eine Begleitperson mitbringen möchte,
muss ich vorab darüber informiert werden und zustimmen.
•
Kinder als Begleitperson sind grundsätzlich nicht erlaubt.
§ 10 Aktionen:
•
Neu erstellte Aktionen (beispielsweise Rabattaktionen) können nachträg-
lich nicht auf bereits bestehende Termine angewendet werden.
§ 11 Gutscheine:
•
Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei mir gekauft werden.
Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.
§ 12 Bildrechte:
•
Die Tattoomotive werden fast ausschließlich selber entworfen, außer
der Kunde wünscht ein ganz spezielles Motiv, dessen Vorlage er bereits
besorgt hat.
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Selbstentworfene Tattoovorlagen sind Eigentum des Tattoostudios Bluebird und dürfen nur nach Absprache weiterverwendet oder
mitgenommen werden.
•
Wenn ich das Motiv auf der Haut des Kunden fertig gestellt haben,
mache ich davon vor Ort ein Foto, das ich für Werbezwecke verwenden
darf. Der Kunde verzichtet mit der Zustimmung der AGBs auf die
Rechte dieses Bildes.
§ 13 Pflege des Tattoos:
•
Eine genaue Pflegeanleitung bekommt der Kunde von mir am Tätowiertag
mit nach Hause. Die Pflegeanleitung ist auch online auf meiner Homepage (www.bluebird-tattoo.at) einsehbar.
•
Ich übernehme keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege,
falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.
•
Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es zu Komplikationen
kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind
möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Zur
Vermeidung gehört eine richtige Pflege der Wunde.
•
Sollten Komplikationen in Folge einer Tätowierung ärztlich behandelt
werden müssen, so übernehmen die Krankenkassen NICHT die Kosten.
•
Eine gesundheitlich unbedenkliche Komplikation ist „BlowOut“.
•
„BlowOut“ bedeutet, dass die Farbe in der Haut ähnlich wie bei Tinte auf
dem Löschpapier „verläuft“.
•
Das ist grundsätzlich nie auszuschließen und bindet sich schlicht im
Bindegewebe. Dem Tätowierer ist es nicht möglich, dieses Risiko im
Vorfeld auszuschließen.
§ 14 Das Nachstechen
•
Das Nachstechen ist eine Leistung, die ich dem Kunden biete um
eventuelle Mängel an seinem Tattoo ausbessern zu können.
•
Das Nachstechen ist im Preis wie bei § 5 beschrieben inkl. und somit
innerhalb eines halben Jahres für den Kunden KOSTENLOS.
•
Diese Garantie erlischt jedoch, wenn offensichtlich ist, dass die Tätowie-
rung nicht einwandfrei gepflegt wurde oder ein anderes Pflegeprodukt
genutzt wurde als von uns verschrieben und dadurch beispielsweise
Farbverlust entstanden ist.
•
Sie erlischt auch, wenn der Kunde einen Termin zum Nachstechen hat,
diesen aber nicht wahrnimmt oder erst verspätet absagt.
•
Wenn die Frist für das kostenlose Nachstechen überschritten wird,
bieten wir jedem Kunden die Möglichkeit, das Tattoo trotzdem bei uns
nachstechen zu lassen. In diesem Fall muss der Kunde aber anteilig für
das Nachstechen zahlen.
•
Der Preis für dieses Nachstechen setzt sich aus dem dafür benötigten
Zeitaufwand zusammen.
§ 15 Die Fertigstellung des Tattoos
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Wenn der Kunde die Sitzung vor der Hälfte der Sitzungsdauer abbrechen
sollte, erlauben wir uns eine Entschädigung von € 100,- einzufordern.
§ 16 Datenschutz
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Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der
alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Das Tattoostudio Bluebird verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbrin-
genden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln
einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen
weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.
§ 17 Haftungsausschluss
•
Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung der Einverständni-
serklärung mit den AGBs einverstanden und bestätigt somit den
Vertragsabschluss.
•
Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, Scha-
densersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher
Art gegen das Tattoostudio Bluebird, Lannerstraße 14, 4540 Bad Hall, Inhaber: Manuel Aumüller, den Tattoo Artists sowie den
Lieferanten des Tattoostudios Bluebird geltend zu machen.
Stand vom 17.08.2018