Realistic, Black & Grey, Colour & Freehand Tattoos
Realistic, Black & Grey, Colour & Freehand Tattoos

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Bluebird Tattoo & Piercing

Manuel Aumüller

Lannerstraße 14

4540 Bad Hall

 

Abweichende Absprachen können individuell getroffen werden.

Für alle Leistungen des Tattoostudios Bluebird an Kunden gelten diese

Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksam-

keit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflich-

ten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung

möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

§ 1 Allgemein:

Wir tätowieren Kunden erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wir behalten uns das Recht vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet

abzulehnen.

Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine

Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben.

Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und

Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie

simuliert werden.

 

§ 2 Geschäftszeiten:

Unsere allgemeinen Geschäftszeiten sind:

MO-FR: nach Vereinbarung

SA & SO: Geschlossen

 

§ 3 Pflichten des Tattoostudios Bluebird:

Wir informieren jeden Kunden ausführlich über Pflegehinweise zur

Nachbehandlung seines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird vor oder nach

dem Tätowieren ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Fragen zur

Verfügung. Des Weiteren werden Kunden im Vorhinein über die Risiken

des Tätowierens informiert .

Wir verwenden ausschließlich steril verpackte Nadeln und sterilisiertes

Maschinenzubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel. Des Weiteren

benutzen wir nur Tattoo-Farben gemäß der RAPEX-Liste.

 

§ 4 Pflichten des Kunden:

24 Stunden vor dem Tätowiertermin sollte der Kunde keinen Tee, Kaffee

oder Alkohol getrunken haben, da die Inhaltsstoffe dieser Getränke die

Blutgefäße erweitern lässt und man dadurch beim Tätowieren stark bluten

könnte und somit die Farbe nicht richtig in die Haut gebracht werden

kann. Stattdessen empfehlen wir stilles Wasser oder Saft.

Wir tätowieren keine Kunden die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss

stehen.

Der Kunde darf min. 48 Stunden vor dem Tätowiertermin keinen Alkohol

oder Drogen zu sich genommen haben, da dadurch dieselben Nebenwir

-kungen wie unter Punkt 1 angeführt auftreten können.

Sollte der Kunde sich nicht daran halten, wird der Tätowiervorgang vor

Ort abgebrochen und wir behalten uns das Recht vor, die Materialkosten

sowie weitere entstandene Kosten einzubehalten.

Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente

oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)

Sollte dies nicht passieren, übernehmen wir keinerlei Haftung für

Folgeschäden.

 

§ 5 Preise:

Der Preis für ein Tattoo wird immer individuell festgelegt und kann auch

bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen abweichen.

Hauptsächlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle,

eventuellen Veränderungen und technischem Grad des Motives.

Ab einem Tattoowert von € 100.- ist das Nachstechen für ein halbes Jahr

inklusive.

Der Mindesttattoowert belauft sich auf € 100.-, Rabattaktionen stellen

eine Ausnahme dar.

Nachstechtermine sind innerhalb eines halben Jahres wahrzunehmen.

Nach diesem halben Jahr ist das Nachstechen anteilig zu bezahlen, dabei

gehen wir von dem ursprünglichen Tattoopreis aus.

Wir empfehlen, das abgeheilte Tattoo nach ca. 6 -8 Wochen dem

Tätowierer zu zeigen.

Sollte es wiederholt auftreten, dass sich ein Kunde mehrere Zeichnungen

anfertigen lässt, sich diese aber nicht stechen lässt, obwohl er sie als

gut“ befunden hat, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden diese

Zeichnungen in Rechnung zu stellen.

Zu unseren Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives,

sondern auch die Beratung des Kunden und die Anfertigung spezieller

Zeichnungen für den Kunden. Im Normalfall sind diese Leistungen

bereits im Tattoopreis enthalten. In speziellen Fällen, wie bei § 6 Punkt

10 beschrieben, werden diese Leistungen separat in Rechnung gestellt.

Wobei die Beratung pro angefangene Stunde abgerechnet wird.

 

§ 6 Terminabsprache und Bestätigung:

Bei Terminvereinbarungen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von €

50,-, die mit dem Endpreis am Termintag verrechnet wird.

Wenn die geleistete Anzahlung bei uns eingegangen ist und der Termin

danach abgesagt wird, zahlen wir die Anzahlung nicht wieder aus. Die

Anzahlung gilt dann weiterhin für einen neuen Termin. Bei einem Storno

wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung verrechnet.

Wird ein bestätigter Termin nicht spätestens 2 Tage vor der Sitzung

abgesagt, kommt es zu einem Verfall der Anzahlung, da der Termin nicht

mehr neu belegt werden kann. Des Weiteren wird bei einer erneuten

Terminabsprache für dasselbe Tattoo die bereits geleistete Anzahlung für

den ersten Termin nicht verrechnet.

Der Restbetrag ist am Tätowiertag fällig und ist nach dem Sitzungsende

zu bezahlen.

Sollte es zu Problemen mit dem Kunden kommen, diese können beispiels-

weise Unzuverlässigkeit, Beleidigung oder ähnliches sein, die aus unserer

Sicht nicht zu lösen sind, werden wir falls bereits ein Termin ausgemacht

wurde diesen stornieren und behalten uns das Recht vor, dem Kunden die

Anfertigung einer speziellen Zeichnung sowie die Beratung in Rechnung

zu stellen.

 

§ 7 Der Termin

Wir bitten darum, dass jeder Kunde pünktlich zum Termin erscheint.

Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um

eine rechtzeitige Benachrichtigung.

Bekommen wir keine Info, dass sich der Kunde verspätet, geben wir jedem

Kunden eine halbe Stunde Zeit, doch zu dem vereinbarten Termin zu

kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Termin als nichtig.

Ein gewisses Maß an Körperhygiene wird vorausgesetzt.

 

§ 8 Begleitung zum Termin

Jeder Kunde hat das Recht eine Begleitperson zu seinem Termin

mitzubringen.

Wenn der Kunde gerne mehr als eine Begleitperson mitbringen möchte,

müssen wir vorab darüber informiert werden und zustimmen.

Kinder als Begleitperson sind grundsätzlich nicht erlaubt.

 

§ 10 Aktionen:

Neu erstellte Aktionen (beispielsweise Rabattaktionen) können nachträg-

lich nicht auf bereits bestehende Termine angewendet werden.

 

§ 11 Gutscheine:

Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden.

Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.

 

§ 12 Bildrechte:

Die Tattoomotive werden fast ausschließlich selber entworfen, außer

der Kunde wünscht ein ganz spezielles Motiv, dessen Vorlage er bereits

besorgt hat.

Selbstentworfene Tattoovorlagen sind Eigentum des Tattoostudios Bluebird und dürfen nur nach Absprache weiterverwendet oder

mitgenommen werden.

Wenn wir das Motiv auf der Haut des Kunden fertig gestellt haben,

machen wir davon vor Ort ein Foto, das wir für Werbezwecke verwenden

dürfen. Der Kunde verzichtet mit der Zustimmung der AGBs auf die

Rechte dieses Bildes.

 

§ 13 Pflege des Tattoos:

Eine genaue Pflegeanleitung bekommt der Kunde von uns am Tätowiertag

mit nach Hause. Die Pflegeanleitung ist auch online auf unserer Homepage (www.bluebird-tattoo.at) einsehbar.

Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege,

falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.

Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es zu Komplikationen

kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind

möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Zur

Vermeidung gehört eine richtige Pflege der Wunde.

Sollten Komplikationen in Folge einer Tätowierung ärztlich behandelt

werden müssen, so übernehmen die Krankenkassen NICHT die Kosten.

Eine gesundheitlich unbedenkliche Komplikation ist „BlowOut“.

BlowOut“ bedeutet, dass die Farbe in der Haut ähnlich wie bei Tinte auf

dem Löschpapier „verläuft“.

Das ist grundsätzlich nie auszuschließen und bindet sich schlicht im

Bindegewebe. Dem Tätowierer ist es nicht möglich, dieses Risiko im

Vorfeld auszuschließen.

 

§ 14 Das Nachstechen

Das Nachstechen ist eine Leistung, die wir dem Kunden bieten um

eventuelle Mängel an seinem Tattoo ausbessern zu können.

Das Nachstechen ist im Preis wie bei § 5 beschrieben inkl. und somit

innerhalb eines halben Jahres für den Kunden KOSTENLOS.

Diese Garantie erlischt jedoch, wenn offensichtlich ist, dass die Tätowie-

rung nicht einwandfrei gepflegt wurde oder ein anderes Pflegeprodukt

genutzt wurde als von uns verschrieben und dadurch beispielsweise

Farbverlust entstanden ist.

Sie erlischt auch, wenn der Kunde einen Termin zum Nachstechen hat,

diesen aber nicht wahrnimmt oder erst verspätet absagt.

Wenn die Frist für das kostenlose Nachstechen überschritten wird,

bieten wir jedem Kunden die Möglichkeit, das Tattoo trotzdem bei uns

nachstechen zu lassen. In diesem Fall muss der Kunde aber anteilig für

das Nachstechen zahlen.

Der Preis für dieses Nachstechen setzt sich aus dem dafür benötigten

Zeitaufwand zusammen.

 

§ 15 Die Fertigstellung des Tattoos

Wenn der Kunde die Sitzung vor der Hälfte der Sitzungsdauer abbrechen

sollte, erlauben wir uns eine Entschädigung von € 100,- einzufordern.

 

§ 16 Datenschutz

Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der

alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Die Tattoostudio Bluebird verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbrin-

genden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln

einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen

weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.

 

§ 17 Haftungsausschluss

 

Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung der Einverständni-

serklärung mit den AGBs einverstanden und bestätigt somit den

Vertragsabschluss.

Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, Scha-

densersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher

Art gegen das Tattoostudio Bluebird, Lannerstraße 14, 4540 Bad Hall, Inhaber: Manuel Aumüller, den Tattoo Artists sowie den

Lieferanten des Tattoostudios Bluebird geltend zu machen.

 

 

Stand vom 17.08.2018

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